Steuerbarkeitscheck gemäß § 12 Abs. 2b EnWG (Anlagen-TÜV)

Die Einspeisung aus erneuerbaren Energien nimmt stetig zu. Gleichzeitig speisen viele Anlagen unabhängig von aktuellen Strompreisen ein. In Zeiten hoher Einspeisung – etwa bei starker Sonneneinstrahlung oder viel Wind – kann es dadurch zu Engpässen im Stromnetz kommen. 

Damit wir unser Stromnetz sicher und zuverlässig betreiben können, ist es erforderlich, dass Erzeugungs- und Speicheranlagen bei Bedarf steuerbar sind. Der sogenannte Steuerbarkeitscheck dient dazu, diese Fähigkeit regelmäßig zu überprüfen.

Gesetzliche Grundlage 

Die Durchführung des Steuerbarkeitschecks ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 12 Abs. 2a–h EnWG) geregelt. Der Steuerbarkeitscheck ist ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Redispatch 2.0 und trägt wesentlich zur Stabilität unseres Stromnetzes bei. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob die Einspeiseleistung Ihrer Anlage steuerbar ist, aktuelle Einspeisewerte abrufbar sind und die technische Kommunikation einwandfrei funktioniert. Die konkreten Anforderungen und Abläufe wurden bundesweit einheitlich durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und auf der Seite der NETZTRANSPARENZ veröffentlicht.

Betroffene Anlagen

Der Steuerbarkeitscheck wird stufenweise umgesetzt:

  • ab 2025: alle fernsteuerbaren Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Leistung ab 100 kW
  • ab 2026: zusätzlich auch kleinere fernsteuerbare Anlagen unter 100 kW (gemäß § 9 EEG) 

Ein separater Steuerbarkeitscheck ist in der Regel nicht erforderlich, wenn:

  • Ihre Anlage im laufenden Jahr bereits erfolgreich im Rahmen einer Redispatch-Maßnahme eingesetzt wurde oder
  • die Inbetriebnahme Ihrer Anlage nach dem 1. Mai eines Jahres erfolgt ist 

Durchführung des Steuerbarkeitschecks

Der Steuerbarkeitscheck wird von uns als zuständigem Netzbetreiber durchgeführt.

Dabei gilt:

  • Der Test erfolgt in der Regel ohne vorherige Ankündigung
  • Die Durchführung ist für Sie kostenneutral
  • Die Dauer wird so kurz wie möglich gehalten (meist wenige Minuten, maximal etwa 60 Minuten) 

Unser Ziel ist es, die Prüfung effizient durchzuführen und Ihren Anlagenbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Was wird geprüft?

Im Rahmen des Steuerbarkeitschecks überprüfen wir insbesondere:

  • Kommunikation
    Funktioniert die Verbindung zwischen Ihrer Anlage und unserem Leitsystem zuverlässig?
  • Datenübertragung
    Werden aktuelle Messwerte korrekt und vollständig übermittelt?
  • Umsetzung von Steuerbefehlen
    Reagiert Ihre Anlage wie vorgesehen auf Leistungsreduzierungen?
  • Durchgängigkeit der Steuerkette
    Werden Steuerbefehle vollständig von unserem System bis zur Anlage umgesetzt?

Finanzielle Regelungen

Die Durchführung des Steuerbarkeitschecks erfolgt grundsätzlich entschädigungsfrei.

Folgen bei fehlender Steuerbarkeit

Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, die technische Steuerbarkeit Ihrer Anlage sicherzustellen.
Diese Verpflichtung ergibt sich sowohl aus dem Energiewirtschaftsgesetz als auch aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (§ 9 EEG).

Werden die Anforderungen nicht erfüllt, kann dies folgende Konsequenzen haben:

  • Kürzung oder Wegfall der EEG-Vergütung
    Bei fehlender Steuerbarkeit kann Ihr Anspruch auf Einspeisevergütung oder Marktprämie ganz oder teilweise entfallen.
  • Rückforderungen
    Bereits gezahlte Vergütungen können rückwirkend korrigiert oder zurückgefordert werden.
  • Strafzahlungen gemäß § 52 EEG
    Bei Verstößen gegen technische Vorgaben – insbesondere zur Steuerbarkeit – sind gesetzlich festgelegte Zahlungen (Pönalen) zu leisten.
    Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer des Verstoßes.
  • Erhöhter Klärungsaufwand
    Sie sind verpflichtet, Störungen oder Abweichungen zu prüfen und entsprechende Nachweise vorzulegen. 

Unterschied zwischen Störung und Defekt

Für die Bewertung von Abweichungen ist die Unterscheidung wichtig:

  • Defekt
    Ein technischer Fehler (z. B. Ausfall von Hardware oder Kommunikation), der die Steuerbarkeit verhindert.
    → Der Defekt muss von Ihnen nachgewiesen werden.
  • Störung
    Eine vorübergehende Beeinträchtigung (z. B. instabile Verbindung oder ausgelöste Sicherung). 

Bitte dokumentieren Sie in beiden Fällen die Ursache sowie den Zeitpunkt der Behebung nachvollziehbar.

Hinweis

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage jederzeit die technischen Anforderungen erfüllt. Dazu gehören insbesondere eine funktionsfähige Steuerungstechnik, stabile Kommunikationsverbindungen sowie die regelmäßige Überprüfung der relevanten Komponenten. Bei Auffälligkeiten empfehlen wir, frühzeitig Ihren Installateur oder Servicepartner einzubinden. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile und unterstützen gleichzeitig einen sicheren Netzbetrieb.

So erreichen Sie uns

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Website.