Die hier genannte „steckerfertige Photovoltaik-Anlage“ hat viele Namen (steckbare PV-Anlagen, Mini-PV, Balkon-PV, Balkon-Kraftwerk, Guerilla-PV, Plug and Play-PV und viele mehr), aber nur eine Bedeutung. Grundsätzlich beschreiben all diese Begriffe eine aus einem oder wenigen PV-Modulen und Wechselrichter bestehende PV-Anlage, die direkt an eine Steckdose des eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreises angeschlossen werden kann. Zu beachten ist: Eine normgerechte Anwendung kann nur mit einer speziellen Energiesteckdose sichergestellt werden. Die haushaltsüblichen Schutzkontaktsteckdosen sind nicht für den Einsatz von Erzeugungsanlagen mit Steckern zugelassen.
Bis zum 31. Januar 2024 wurde die Regel, dass die Vergütung für neu installierte Anlagen monatlich abgesenkt wird, ausgesetzt. Ab dem 1. Februar 2024 wird diese sogenannte „Degression“ wieder eingeführt, jedoch halbjährlich statt monatlich: Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt von nun an halbjährlich um ein Prozent. Daraus ergeben sich für Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, folgende Vergütungssätze:
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 12,9 Cent
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,8 Cent
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 10,8 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 8,1 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 7,0 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 5,7 Cent
Für Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. August 2024 in Betrieb genommen werden, fallen die Vergütungssätze demnach niedriger aus:
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 12,8 Cent
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 10,7 Cent
- Bei Volleinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 10,7 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 10 kW: 8,0 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 40 kW: 6,9 Cent
- Bei Teileinspeisung mit einer Anlagenleistung von weniger als 100 kW: 5,6 Cent