KWK-Anlage

Damit Sie Ihre selbsterzeugte Energie einspeisen können, benötigen Sie einen Anschluss an das jeweilige Versorgungsnetz des lokalen Netzbetreibers sowie geeignete Messeinrichtungen (Zähler).

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH garantiert Ihnen für die Nutzung der entsprechenden Netze eine faire Behandlung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien. Sie entsprechen den Regelungen des KWKG (Kraftwärmekopplungsgesetz)Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der Verordnung über den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzzugangsverordnung – StromNVZ), der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung – StromNEV), sowie den Vorgaben der Bundesnetzagentur (EEG Erneuerbare Energie Gesetz).

Wenn Sie eine Anlage planen, eine Anlage erweitern und/oder erneuern möchten oder kein Netzanschluss vorhanden ist, gehen Sie in den folgenden fünf Schritten vor:

Fünf Schritte von Ihrer Anfrage bis zur Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung

1. Anfrage

Von Ihrem Installateur benötigen wir folgende Angaben:

  • Angaben zum Anlagenbetreiber (Name, Straße, PLZ, Ort, Kontakt (Telefon/Email))
  • Standort der geplanten Anlage
  • Anlagenart der Erzeugungsanlage
  • Angaben zur Anlagenleistung
  • Mögliche andere Einspeiseanlagen am Standort
  • Anlagennutzung
  • Angabe des Messkonzeptes
  • Angaben zur Veräußerungsform von EEG-Neuanlagen:
    • Ersatzzuordnung von Neuanlagen in die Einspeisevergütung
    • Ersatzzuordnung von Neuanlagen in die Marktprämie oder sonstige Direktvermarktung

Die Einspeisevoranfrage stellen Sie bitte über unser Netzportal.

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2. Netzverknüpfungspunkt

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Abschluss unserer technischen Prüfung erhält der Installateur von uns die Mitteilung zum Netzverknüpfungspunkt (NVP) sowie den Erfassungsbogen zur KWK-Anlage. Den Erfassungsbogen füllt der Installateur dann mit Ihnen gemeinsam aus. 

Die Anmeldung der Erzeugungsanlage erfolgt durch Ihren Installateur über unser Netzportal.

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3. Zähler

Mit dem Zählertausch beziehungsweise der Zählermontage schaffen wir die Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer KWK-Anlage. Sobald uns der Zählerantrag über unser Netzportal vorliegt, vereinbaren wir telefonisch einen Termin mit Ihrem Installateur. Sofern Sie auf diesem angeben, dass Sie die Installation durch einen fremden Messstellenbetreiber wünschen, erfolgt die Terminkoordination und der Zählermontage durch diesen. 

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4. Inbetriebnahme

Nun kann Ihr Elektroinstallateur/Messstellenbetreiber im Beisein unseres Zählermonteurs die KWK-Anlage in Betrieb nehmen. Er dokumentiert deren fachgerechte Ausführung mit den Formularen:

Des Weiteren sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Übersichtsplan der gesamten elektrischen Anlage (durch Ihren Installateur/Messstellenbetreiber)
    Die Schemazeichnung muss alle schutzrelevanten Komponenten, die Technik für das Einspeisemanagement sowie die Installation vom Modul zum Netzverknüpfungspunkt enthalten.
  • BAFA-Zulassungsbescheid (durch Sie als Anlagenbetreiber)
    Reichen Sie bitte die Zulassungsbescheinigung der BAFA bei uns ein, damit wir Ihre Anlage korrekt zuordnen können.
  • Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur (durch Sie als Anlagenbetreiber)

Neben Neuanlagen erstreckt sich die Registrierungspflicht auch auf Bestandsanlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden.

5. Einspeisevergütung

Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgen die Prüfung und der Anlagenaufbau in unserem System. Anschließend erhalten Sie von uns eine Inbetriebnahmebestätigung. In diesem sind die abrechnungstechnischen Rahmenbedingungen, wie Angaben zur Einspeiseanlage und die Auszahlungsmodalitäten zusammengefasst.

Wir sind für Sie erreichbar:

Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.