Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen.

Allgemeine Informationen zum Messstellenbetrieb.

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH bieten den Abschluss des von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messstellenrahmenvertrages bzw. – soweit Sie lediglich die Messdienstleistung übernehmen – des ebenfalls von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Messrahmenvertrages an. Da die Vertragstexte bundesweit einheitlich für alle Marktbeteiligten vorgegeben und veröffentlicht sind, sehen wir von einer einzelnen Vertragsausfertigung ab.

Als grundzuständiger Messstellenbetreiber nimmt die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) innerhalb seines Netzgebiets die Aufgabe des Messstellenbetriebs wahr. Auf dieser Seite stellen wir grundsätzliche Informationen und das aktuelle Preisblatt zur Verfügung.

Bekanntgabe gemäß § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz:

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH nimmt als grundzuständiger Messstellenbetreiber nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) die Aufgabe des Messstellenbetriebs innerhalb seines Netzgebiets wahr.

 

So erreichen Sie uns

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Website.