Neuanschluss
Als Privatperson können Sie die Netzanschlüsse für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten selbst beantragen, sofern keine Sonderverbraucher wie z.B. Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge oder Durchlauferhitzer vorgesehen sind (Strom und Gas bis max. 30 kW, Wasser bis max. Qn 2,5).
Für größere Leistungsbedarfe sowie Gewerbe wenden Sie sich bitte an ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU).
Dieses wird mit Ihnen zusammen die benötige Leistung ermitteln und die Anschlüsse beantragen.