Batteriespeicher - Planung, Bau und Anmeldung
Batteriespeicher gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl in Kombination mit Photovoltaikanlagen als auch als eigenständige Anlagen. Sie ermöglichen es, elektrische Energie zeitlich flexibel zu nutzen und tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei.
Damit Batteriespeicher sicher und zuverlässig betrieben werden können, gelten bestimmte technische und rechtliche Anforderungen. Als zuständiger Netzbetreiber informieren wir Sie hier über die wichtigsten Schritte rund um Planung, Bau und Beantragung eines Batteriespeichers im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland.
Wann muss ein Batteriespeicher angemeldet werden?
Jeder Batteriespeicher muss vor der Errichtung beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon,
- ob der Speicher gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird,
- ob Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird oder nicht,
- ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Speicher handelt,
- ob der Speicher neu errichtet, erweitert oder technisch verändert wird.
Nicht angemeldete Batteriespeicher dürfen nicht betrieben werden.