Batteriespeicher - Planung, Bau und Anmeldung

Batteriespeicher gewinnen zunehmend an Bedeutung – sowohl in Kombination mit Photovoltaikanlagen als auch als eigenständige Anlagen. Sie ermöglichen es, elektrische Energie zeitlich flexibel zu nutzen und tragen zur Stabilität des Stromnetzes bei.
Damit Batteriespeicher sicher und zuverlässig betrieben werden können, gelten bestimmte technische und rechtliche Anforderungen. Als zuständiger Netzbetreiber informieren wir Sie hier über die wichtigsten Schritte rund um Planung, Bau und Beantragung eines Batteriespeichers im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland.

Wann muss ein Batteriespeicher angemeldet werden?

Jeder Batteriespeicher muss vor der Errichtung beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.

Die Anmeldepflicht besteht unabhängig davon,

  • ob der Speicher gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage betrieben wird,
  • ob Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird oder nicht,
  • ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Speicher handelt,
  • ob der Speicher neu errichtet, erweitert oder technisch verändert wird.

Nicht angemeldete Batteriespeicher dürfen nicht betrieben werden.

So läuft die Beantragung bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland ab

Antragstellung über das Netzportal

Die Anmeldung des Batteriespeichers erfolgt online über das Netzportal der Stadtwerke Hameln Weserbergland.
In der Regel übernimmt die Antragstellung der ausführende Elektrofachbetrieb. Alternativ kann sie auch durch den Anlagenbetreiber erfolgen.

Bereits im Antrag werden unter anderem technische Angaben zum Speicher, zur Anschlussleistung sowie – falls vorhanden – zu bestehenden Erzeugungsanlagen abgefragt.

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Technische Prüfung durch den Netzbetreiber

Nach Eingang des Antrags prüfen wir, ob der geplante Batteriespeicher unter den gegebenen Netzbedingungen betrieben werden kann. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • die Anschlussleistung,
  • bestehende Anlagen am Netzanschlusspunkt,
  • mögliche Auswirkungen auf das Stromnetz,
  • erforderliche Mess- und Steuerungskonzepte.

Gegebenenfalls nehmen wir Rücksprache oder fordern ergänzende Unterlagen an.

Zustimmung und Umsetzung

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur Umsetzung des Vorhabens.
Erst nach dieser Zustimmung sollte der Batteriespeicher errichtet werden.

Die Installation darf ausschließlich durch einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachbetrieb erfolgen und muss den geltenden technischen Anschlussbedingungen entsprechen.

 

Inbetriebsetzung und Abschluss

Nach der Installation wird die Inbetriebsetzung ebenfalls über das Netzportal angezeigt.
Je nach Anlagenausführung kann eine Anpassung der Messeinrichtung oder des Messkonzepts erforderlich sein. Nach Abschluss aller Prüfungen kann der Batteriespeicher regulär betrieben werden.

Technische und rechtliche Rahmenbedingungen

Für den Anschluss und Betrieb von Batteriespeichern gelten unter anderem:

  • die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Hameln Weserbergland,
  • die einschlägigen VDE-Anwendungsregeln,
  • energiewirtschaftliche Vorgaben, z. B. zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Je nach Größe, Betriebsweise und Kombination mit weiteren Anlagen (z. B. Photovoltaik, Wärmepumpe oder Wallbox) können zusätzliche Anforderungen gelten.

Batteriespeicher in Kombination mit Photovoltaik

Viele Batteriespeicher werden gemeinsam mit Photovoltaikanlagen betrieben – entweder im Zuge einer Neuinstallation oder als Nachrüstung.
In diesen Fällen ist besonders wichtig:

  • die bestehende Anschlussleistung zu berücksichtigen,
  • das Messkonzept korrekt auszuwählen,
  • Änderungen an bestehenden Anlagen ebenfalls anzumelden.

Eine frühzeitige Anmeldung erleichtert die Prüfung und vermeidet Verzögerungen.

Wichtige Hinweise 

Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Prüfung und Umsetzung ein. Reichen Sie Anträge vollständig ein, um Rückfragen zu vermeiden und errichten Sie Batteriespeicher erst nach Freigabe durch den Netzbetreiber.

Weiterführende technische Informationen, Checklisten und den Zugang zum Netzportal finden Sie im Bereich „Einspeisung“ auf unserer Website. 

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So erreichen Sie uns

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Website.