Infos zum Strom-Zählerwechsel

Damit Ihre individuellen Stromverbräuche auch wirklich individuell gemessen und abgerechnet werden können, braucht es exakte Messgeräte. Diese Funktion übernimmt in Ihrem Haushalt der Stromzähler. Alle Zähler unterliegen der Eichpflicht, um zu gewährleisten, dass sie fehlerfrei und genau messen. Das Mess- und Eichgesetz schreibt deshalb auch in bestimmten Intervallen einen Zählertausch vor. Der Zähler ist Eigentum der Stadtwerke Hameln Weserbergland und wird vor Ablauf der amtlichen Eichfrist von uns ausgetauscht.

Alle alten Stromzähler werden in den nächsten Jahren gegen moderne digitale Stromzähler ausgetauscht. Denn damit Energiewende und Klimaschutz gut funktionieren, muss an vielen Stellschrauben gedreht werden – auch bei Ihnen! Die Stadtwerke Hameln Weserbergland bereiten bereits jetzt schon alles auf den Umstieg zum Smart Meter vor. Mehr Infos finden Sie hier auf dieser Seite.

Neuer Zähler? Wir helfen Ihnen beim Wechsel.

Wir sind in unserem Netzgebiet (Stromnetzgebiet, Gasnetzgebiet, Wassernetzgebiet) für Strom-, Gas und Wasserzähler zuständig und Ihr Ansprechpartner für den Einbau, die Demontage oder den Tausch von Zählern.

Die Tätigkeiten vor Ort können nur durch einen eingetragenen Installateur durchgeführt werden. Dieser beantragt den Einbau, die Demontage oder den Tausch von Zählern über unser Netzportal. Möglicherweise sind vorab zusätzliche Arbeiten an Ihrer Anlage durchzuführen. Bitte wählen Sie daher selbstständig das Installationsunternehmens Ihres Vertrauens, das dann in den Austausch mit uns tritt.

Bitte beachten Sie:

Der Installateur muss im Installateursverzeichnis der Stadtwerke Hameln Weserbergland eingetragen sein.

Einbau bzw. Bereitstellung eines Zählers

Der Zähler für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder allgemein für Ihre Entnahmestelle wird durch die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH installiert.

Der Elektro/Gas-Wasser-Installateur Ihres Vertrauens führt die notwendigen Vorbereitungsarbeiten, z. B. die Installation des Zählerplatzes, aus und beantragt bei der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH die Zählersetzung.

Die Bereitstellung des Zählers von uns und die Montage auf dem vorhandenen Zählerplatz (inklusive An- und Abfahrt, An- und Abmeldung des Zählers, Werkzeugkosten und ähnliches) erfolgt bei Strom- und Gaszählern vollständig kostenfrei. Für Wasser erheben wir eine Aufwandspauschale von circa einer Stunde (aktueller Monteur-Stundensatz). Die Kosten für etwaige zusätzliche Elektro/Gas-Wasser-Installationsarbeiten des Installateurs an Ihrer Anlage sind von Ihnen zu tragen.

Darüber hinaus behalten wir uns vor, Mehraufwände aufgrund nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung, z.B. kein Zugang trotz Terminabsprache, dem Antragssteller in Rechnung zu stellen.

Demontage eines Zählers

Der Zähler Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder allgemein Ihrer Entnahmestelle wird nach Antrag durch die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH demontiert. Selbiges gilt, wenn Sie sich für einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber entscheiden.

Eventuell erforderliche Arbeiten für die Stilllegung der Entnahmestelle oder weitere Arbeiten an Ihrer Anlage werden durch den Installateur ausgeführt. Bitte beauftragen Sie dafür selbständig einen Installateur Ihrer Wahl. Die Kosten für diese Arbeiten sind von Ihnen zu tragen.

Zählertausch

Den Tausch eines Zählers, z.B. Wechselstromzählers gegen einen Drehstromzähler oder den Tausch eines herkömmlichen elektro-mechanischen (Ferraris-) Zählers gegen einen modernen elektronischen Zähler, führt die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH durch.

Die Bereitstellung des Zählers und der Tausch auf dem vorhandenen Zählerplatz (inklusive An- und Abfahrt, An- und Abmeldung des Zählers, Werkzeugkosten und ähnliches) erfolgt bei Strom- und Gaszählern vollständig kostenfrei. Für Wasser erheben wir eine Aufwandspauschale von circa einer Stunde (aktueller Monteur-Stundensatz). Die Kosten für etwaige zusätzliche Elektro/Gas-Wasser-Installationsarbeiten des Installateurs an Ihrer Anlage sind von Ihnen zu tragen.

Darüber hinaus behalten wir uns vor, Mehraufwände aufgrund nicht zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung, z.B. kein Zugang trotz Terminabsprache, dem Antragssteller in Rechnung zu stellen.

Turnuswechsel des Zählers bzw. Austausch wegen Ablauf der Eichfrist

Wir tauschen Zähler, weil

  • das Ende der Einsatzzeit des Zählers erreicht ist oder
  • der Zähler für eine Verlängerung der Eichfrist ausgewählt wurde.

Mit dem Wechsel der Zähler sind zum Teil Dienstleister beauftragt.

Den Wechsel des Zählers kündigen wir rechtzeitig schriftlich an und nennen Ihnen einen Termin und den beauftragten Dienstleister. Sofern Ihnen dieser Termin zeitlich nicht passt, können Sie in Absprache mit uns oder dem Dienstleister einen anderen geeigneten Termin abstimmen.

Sofern der Zähler frei zugänglich ist, z. B. im Treppenaufgang oder einem Zähler-/Kellerraum, ist Ihre Anwesenheit bei dem Wechsel nicht erforderlich.

Für den Wechsel eines Stromzählers wird die Stromversorgung für ca. 15 Minuten unterbrochen. Um etwaige Beschädigungen an empfindlichen elektronischen Geräten auszuschließen, empfehlen wir derartige Geräte für die Dauer der Unterbrechung vom Stromnetz zu trennen.

Nach dem Wechsel wird auf dem neuen Zähler mittels Aufkleber der Ausbaustand des alten und der Einbaustand des neuen Zählers notiert.

 

 

Digitalisierung der Energiewende

Im Zuge des Klimaschutzes hat sich die Europäische Union auf das Ziel geeinigt die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Basisjahr 1990 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die Bundesrepublik Deutschland bestärkt dieses Statement mit den nationalen Klimazielen und geht sogar einen Schritt weiter. Ziel der Bundesregierung ist die Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent bis 2030. Um dieses Ziel zu erreichen, leistet auch der Energiesektor seinen Beitrag und befindet sich in einem ständig voranschreitenden Transformationsprozess in Richtung erneuerbarer Energien.

Die schwankende Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erfordert dabei ein Kommunikationsnetz, das Erzeugung, Verbrauch und Stromnetz miteinander verknüpft. Denn in Zeiten, in denen weniger Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz eingespeist als verbraucht wird, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Dann muss beispielsweise Strom aus Speichern oder anderen Kraftwerken bezogen werden. Die Koordination des Stromflusses passiert dabei innerhalb von Sekunden.

Das geht nur, wenn Erzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaikanlagen) und flexible Verbraucher eine sichere, schnelle und standardisierte Kommunikationsverbindung nutzen können. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber die Umrüstung auf digitale Messtechnik festgelegt. Um den neuen Anforderungen zu entsprechen, werden bis 2032 die bekannten analogen Zähler durch digitale Zähler ausgetauscht. Dieser Prozess wird im Allgemeinen als „Smart Meter Rollout“ bezeichnet. Die Zähler bilden die Voraussetzung für die sichere digitale Kommunikation bei der Energiemessung, denn ein modernes Energiesystem benötigt moderne Technik.

Auf diesen Seiten wollen wir Sie über die Neuerungen informieren, die im Zuge der Digitalisierung der Energiewende auf Sie als Energiekunde zukommen. Denn Sie sind Teil des größten IT-Projektes Deutschlands, der Energiewende.

 

 

Allgemeine FAQ zum Messstellenbetrieb und zu digitaler Zählertechnik

Welche Gesetze schreiben den Einsatz von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen vor?

Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ (GNDEW) und das damit einhergehende Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches am 02.Septmeber 2016 in Kraft getreten ist, regeln den Einsatz von modernen Messeinrichtungen bzw. der intelligenten Messsysteme.

Was ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und worum geht es dabei?

Im Messstellenbetriebsgesetz wird eine Modernisierung der kompletten Zählerinfrastruktur geregelt. Ein Ziel ist die Schaffung einer sicheren und standardisierten Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft. Diese gilt als wichtiger Baustein eines energiewendetauglichen Stromversorgungssystems. Bei den Gaszählern bleibt es zunächst bei der heutigen Technik.

Was ist ein grundzuständiger Messstellenbetreiber?

Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Wartung und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen, solange der Kunde sich nicht gezielt für ein anderes Unternehmen als Messstellenbetreiber entscheidet.

Wer wird mit einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem ausgestattet?

Moderne Messeinrichtungen erhalten:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch kleiner 6.000 kWh
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW

 

Intelligente Messsysteme erhalten:

  • Letztverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch größer 6.000 kWh
  • Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung größer 7 kW
  • Letztverbraucher mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht
  • Optional ab 2020: Verbraucher kleiner 6.000 kWh pro Jahr und Anlagenbetreiber mit einer installierten Leistung kleiner 7 kW

Sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme geeicht?

Ja, die moderne Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme sind geeicht.

Wie lange sind moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme geeicht?

Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme sind für acht Jahre geeicht. Die Eichgültigkeit kann im Rahmen eines Stichprobenverfahrens verlängert werden.

Was passiert mit meinem alten Zähler?

Ihr alter Zähler wird durch uns ausgebaut und fachgerecht entsorgt.

Passen die modernen Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme in meinen Zählerschrank beziehungsweise auf meinen Zählerplatz?

Die Moderne Messeinrichtungen und intelligenten Messsysteme sind so ausgelegt, dass sie in den vorhandenen Zählerschrank/Zählerplatz passen. Wichtig ist die elektrotechnische Sicherheit und Zugänglichkeit der Anlage. Die Sicherheit kann bei alten Zählerschränken/Zählerplätzen in bestimmten Fällen, z. B. infolge brüchiger Isolierungen, gefährdet sein. Die Anlagen sind in diesen Fällen durch den Anschlussnehmenden (diesem gehören in der Regel die Anlage/n) in Stand zu setzen. Sollten mit dem Zählertausch Umbauten am Zählerschrank/Zählerplatz erforderlich sein, muss der Anschlussnehmende hierfür eine/n Elektroinstallateur/in beauftragen und die entstehenden Kosten tragen.

Wer trägt die Kosten für die digitale Zählertechnik, den Einbau und die Wartung?

Die Kosten für Zähler, Einbau, Betrieb und Wartung sind für die gesetzlichen Standardleistungen mit den Messentgelten abgedeckt. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Wer trägt die Kosten bei einem notwendigen Umbau des Zählerschranks?

Falls der Zählerschrank für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, trägt der Anschlussnehmer, also der Haus- oder Wohnungseigentümer, die Kosten.

Wer rechnet die Kosten mit wem ab?

In der Regel rechnet der Messstellenbetreiber die Kosten mit dem jeweiligen Energieversorger ab. Der Energieversorger rechnet die Kosten dann im Rahmen des Energieliefervertrages mit dem Letztverbraucher ab. In gesonderten Fällen kann es dazu kommen, dass der Messstellenbetreiber direkt mit dem Letztverbraucher den Messstellenbetrieb abrechnet.

Verbrauchen die modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Zähler Strom?

Ja, die Messeinrichtungen verbrauchen Strom, genau wie die alten Zähler. Der Verbrauch wird allerdings nicht mitgemessen und geht so nicht zu Lasten des Letztverbrauchers/ Anlagenbetreibers.

Ist der Einbau einer modernen Messeinrichtung oder einem intelligenten Messsystem verpflichtend?

Ja. Wie aktuell bei herkömmlichen Stromzählern ist der Einbau verpflichtend

FAQ zum Rollout von modernen Messeinrichtungen (mMe)

Was sind moderne Messeinrichtungen (mMe) und wie unterscheiden sie sich von herkömmlichen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen (mMe) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser veranschaulichen als die bisherigen Zähler. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mMe Energiemanagement betrieben werden.

Wer hat Zugriff auf die Daten moderner Messeinrichtungen?

Der durch Sie oder uns abgelesene Zählerstand wird von uns an Ihren Stromversorger für die Stromabrechnung weitergeleitet. An den Stromversorger wird nur Ihr aktueller Zählerstand weitergegeben. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.

Werden bei modernen Messeinrichtungen meine Zählerdaten ständig an Dritte weitergeleitet?

Nein. Es werden nur abrechnungsrelevante Zählerstände an Ihren Stromlieferanten für die Stromabrechnung weitergeleitet. Alle anderen gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate verbleiben im Zähler und somit bei Ihnen.

Ich wohne in einem Haus mit mehreren Wohnungen. Können meine Nachbarn die Daten meiner modernen Messeinrichtung einsehen?

Ihre Nachbarn sehen wie bisher nur Ihren aktuellen Zählerstand. Die gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sind nicht sichtbar. Hierzu ist die Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Identifikationsnummer (PIN) erforderlich. Die PIN wird Ihnen auf Anfrage zugeschickt.

Was muss ich beim Einzug in mein Haus/in meine Wohnung mit Blick auf moderne Messeinrichtungen beachten?

Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.

Was muss ich beim Auszug aus meinem Haus/meiner Wohnung mit Blick auf moderne Messeinrichtungen beachten?

Beim Auszug müssen Sie sich wie gewohnt bei Ihrem Stromlieferanten abmelden und den aktuellen Zählerstand übermitteln. Die moderne Messeinrichtung verbleibt in dem Haus beziehungsweise in der Wohnung. Ihre gespeicherten Daten zu tages-, wochen-, monats- und jahresbezogenen Stromverbrauchswerten für die letzten 24 Monate sollten beim Auszug durch Sie gelöscht werden. Für die Zurücksetzung der historischen Verbrauchswerte benötigen Sie eine PIN.

Muss ich die Kosten für Einbau, Ablesung, Betrieb und Wartung moderner Messeinrichtungen selbst zahlen?

Die Kosten für die moderne Messeinrichtung werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Muss ich den Zählerstand für moderne Messeinrichtungen selbst ablesen?

In der Regel lesen wir den Zählerstand einmal im Jahr ab. Wenn Sie von uns eine Ablesekarte erhalten, bitten wir Sie ihren Zählerstand selbst ablesen und uns diesen mitteilen.

Was geschieht bei einem Stromausfall mit den gespeicherten Daten moderner Messeinrichtungen?

Die Daten sind in der modernen Messeinrichtung so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verloren gehen.

Gibt es moderne Messeinrichtungen auch für Gas und andere Energieträger?

Nein, das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) fordert moderne Messeinrichtungen nur für Strom.

 

Schritt für Schritt zum intelligenten Messsystem.

Schritt 1: Informationsschreiben

Mindestens drei Monate vor dem Einbau Ihres intelligenten Messsystems geht Ihnen auf dem Postweg ein Informationsschreiben der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH zu. Dieses informiert Sie darüber, dass Ihr bisheriger Stromzähler durch ein intelligentes Messsystem (IMSys) ersetzt wird.

Schritt 2: Einbautermin

Im zweiten Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, an welchem Termin das intelligente Messsystem bei Ihnen eingebaut wird. Dieses Schreiben erhalten Sie von uns, den Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH oder von einem beauftragten Dienstleister mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Einbautermin. Sollten Sie am Einbautermin keine Zeit haben, vereinbaren Sie bitte einen neuen Termin.

Schritt 3: Montage

Es ist soweit: Der Monteur kommt zu Ihnen nach Hause. Er prüft den Zählerplatz auf Eignung und baut am vereinbarten Termin das intelligente Messsystem ein. Sie erhalten von ihm eine Kurzeinweisung sowie ausführliches Informationsmaterial. Nach der Montage ist Ihr intelligentes Messsystem startklar.

Sie haben Fragen?

Falls Sie weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Team Messstellenbetrieb unter der Telefonnummer 05151 788-702 oder per E-Mail msb@stwhw.de gerne weiter.

FAQ zum Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys)

Warum werden intelligente Messsysteme eingeführt und welche Möglichkeiten bieten sie?

Die Umstellung von konventionellen Energieträgern auf erneuerbare Energien fordert in Zukunft ein höheres Maß an Kommunikation zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme helfen die Datenverfügbarkeit und Steuerbarkeit zu realisieren. Somit ist der Wechsel der Zählertechnologie ein weiterer Schritt zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Gesetzliche Grundlage dafür bildet das Messstellenbetriebsgesetz.

Warum werden Smart Meter bzw. intelligente Messsysteme eingesetzt?

Intelligente Messsysteme bieten viele Vorteile, u.a.:

  • Zählerfernauslesungen ersetzen Zählerstandablesungen vor Ort, damit werden Vor Ort-Ablesekosten eingespart und Aufwand reduziert
  • Verbrauchswerte können detailliert (Messwerte je Viertelstunde) und Stichtagsbezogen erfasst werden
  • Verbraucher können Messdaten genau einsehen, visualisieren und mögliche Energieeinsparpotentiale identifizieren (Transparenz)
  • Intelligente Messsysteme ermöglichen variable und zeitabhängige Tarife und somit Kosteneinsparpotentiale
  • Sie unterstützen die Energiewende. Durch den zunehmenden Einsatz von wetterabhängigen Erneuerbaren Energien und der Abkehr von konventionellen Energieträgern, ist eine detaillierte Datenverfügbarkeit zur Steuerung von Einspeisern und Lasten nötig

Der Einsatz von intelligenten Messsystemen ist gesetzlich vorgeschrieben. Bis 2032 werden alle konventionellen Messeinrichtungen durch intelligente Messsysteme oder durch moderne Messeinrichtungen ersetzt.

Was ist ein Smart-Meter-Gateway (SMGw)?

Ein Smart-Meter-Gateway ist die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen wie insbesondere Erzeugungsanlagen sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt.

Was sind intelligente Messsysteme (IMSys) und wie unterscheiden sie sich von modernen Messeinrichtungen und herkömmlichen Zählern?

Moderne Messeinrichtungen (mMe) sind digitale Stromzähler, die den Stromverbrauch besser als die bisherigen Zähler veranschaulichen. Neben dem aktuellen Stromverbrauch zeigen sie auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte für die letzten 24 Monate an. Mit Hilfe eines Ablesekopfs, der im Internet erworben werden kann, kann auch mit der mMe Energiemanagement betrieben werden.

Bei dem intelligenten Messsystem ist die moderne Messeinrichtung mit dem Smart-Meter-Gateway verbunden und die tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte werden nicht mehr im Display des Zählers angezeigt, sondern über die Schnittstelle des Smart-Meter-Gateway visualisiert.

Was versteht man unter Pflichteinbaufällen?

Entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind Kunden nach bestimmten Verbrauchs- und Erzeugergruppen verpflichtend auf moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme umzurüsten. Kunden, welche vom gesetzlich vorgeschriebenen Umbau betroffen sind, werden als „gesetzlicher Pflichteinbaufall“ bezeichnet. Eine Möglichkeit für den Kunden den Einbau abzulehnen, besteht nicht.

Welche Funktion haben intelligente Messsysteme?

Intelligente Messsysteme bilden die technische Basis für diverse Anwendungen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz sowie Visualisierung und ermöglichen zum Beispiel:

  • Verbrauchstransparenz
  • Ablesung und Messwertübertragung den Sparten Strom, Gas, Wasser und Fernwärme
  • Bereitstellung netzdienlicher Informationen dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten
  • Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten

Was benötige ich zur Bedienung des intelligenten Messsystems?

Standardmäßig wird der Stromverbrauch alle Viertelstunde erhoben und durch das Gateway einmal täglich an die Marktteilnehmer übertragen.

Zu welchem Zweck werden die Messwerte erhoben?

Die Messwerte werden auf Basis der gesetzlichen Regelung im Messstellenbetriebsgesetz erhoben und dürfen nur zur Erfüllung gesetzlich festgelegter Zwecke verarbeitet und genutzt werden.

Benötigt der Messstellenbetreiber Einwilligung für die Messdatenerhebung?

Für die Auslesung der Messwerte benötigt der Messstellenbetreiber keine Einwilligung. Auf gesetzlicher Grundlage ist der Messstellenbetreiber zum Umrüsten auf intelligente Messsysteme verpflichtet. Für die Online-Visualisierung wird jedoch eine Einwilligung benötigt, welche bei jeder Kundin und jedem Kunden erbittet wird.

Was ist, wenn ich in die Online-Visualisierung nicht einwillige?

Leider können Sie sich dann Ihre Verbrauchswerte nicht online visualisiert anschauen. Unabhängig davon erhalten Sie weiter Ihre jährliche Stromrechnung.

Sind die erhobenen Daten geschützt?

Dem Datenschutz und der Datensicherheit wird eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geben Schutzprofile und höchste technische Sicherheitsrichtlinien vor, die Sorge tragen, dass nur befugte Personen, die für sie relevanten Daten erhalten und Zugriffe von Dritten nicht möglich sind.

Was passiert mit den Daten, die das intelligent Messsystem erfasst?

Als Grundvoraussetzung gilt immer die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit. Das Messstellenbetriebsgesetz regelt nach strengen Vorgaben die Weitergabe von Daten ausschließlich an berechtigte Stellen. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messdaten dürfen nur zur Erfüllung bestimmter, gesetzlich definierter Zwecke oder mit Einwilligung des Anschlussnutzers erfolgen.

Wer verwaltet die Daten?

Die Daten werden von dem verantwortlichen Betreiber der Messungen, dem sogenannten Messstellenbetreiber verwaltet.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet?

Als kommunales Unternehmen ist es der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH ein besonderes Anliegen, die Daten unserer Bürger zu schützen. Die gesetzliche Grundlage mit hohen Anforderungen bildet hierbei die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken. Die kontinuierliche Fortentwicklung des Schutzprofils für intelligente Messsysteme gewährleistet auch in Zukunft ein hohes Sicherheitsniveau. Bereits im Einsatz befindliche intelligente Messsysteme werden fortlaufend aktualisiert.

Kann der Einbau eines intelligenten Messsystems verweigert werden?

Nein, der Gesetzgeber schreibt den Einbau im Messstellenbetriebsgesetz vor. Daher gibt es keinerlei Widerspruchsrecht gegen die Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen bzw. intelligenten Messsystemen.

Besteht der gesetzliche Pflichteinbau nur für Strom oder auch für andere Sparten?

Der gesetzliche Pflichteinbau bezieht sich bisher nur auf Strom. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass andere Sparten wie Gas, perspektivisch folgen werden.

Welche Kosten entstehen mir, dem Letztverbraucher, durch Smart Meter?

Die Kosten, die der grundzuständige Messstellenbetreiber für den Messstellenbetrieb (u.a. Einbau, Betrieb, Wartung, Datenübertragung) von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen dem Letztverbraucher/Anlagenbetreiber abrechnen darf, sind im Messstellenbetriebsgesetz durch Preisobergrenzen festgelegt. Die Kosten für den Einsatz einer modernen Messeinrichtung sind auf 20 €/Jahr begrenzt. Die Kosten für ein intelligentes Messsystem sind je nach Jahresverbrauch oder Einspeiseleistung gestaffelt bzw. fallbezogen. Ab einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh oder einer Einspeiseleistung größer 100 kW fällt ein individuelles Entgelt an. Die fallbezogenen Preisobergrenzen können Sie dem Preisblatt auf unserer Internetseite entnehmen.

Können sich die Kosten für mehrere moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme summieren?

Sind bei einem Anschlussnutzer mehrere Messstellen innerhalb eines Gebäudes mit intelligenten Messsystemen auszustatten, darf dem Anschlussnutzer für den Messstellenbetrieb nicht mehr als die höchste, fallbezogene Preisobergrenze jährlich in Rechnung gestellt werden.

Sind diese Kosten höher als bei meinem bisherigen Zähler?

Dies hängt vom bisherigen Zählertyp ab, der bei Ihnen verbaut ist. Alle Preise der modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie auf dem Preisblatt der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH unter:

https://www.stwhw-netze.de/marktpartner/netznutzung/messstellenbetrieb

Sind intelligente Messsysteme teurer als moderne Messeinrichtungen?

Ab einem Verbrauch von 10 000 kWh/Jahr sind Intelligente Messsysteme teurer. Die Preise für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme belaufen sich für den Endverbraucher verbrauchsabhängig auf 20 bis 120 Euro pro Jahr (inklusive Mehrwertsteuer). Der Gesetzgeber hat hierfür Preisobergrenzen festgelegt.

Verteuert sich mein Strompreis durch den Einbau moderner Messeinrichtungen oder intelligenter Messsysteme?

Die Kosten für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen oder intelligenten Messsystemen sind separat zu betrachten und haben erstmal nur indirekt etwas mit Ihrem Strompreis zu tun. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme sind aber höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Diese höheren Kosten werden von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Inwieweit dieser die Kosten an Sie weitergibt, ist von Ihrem Stromliefervertrag abhängig.

Wie hoch ist mein Einsparpotential durch einen Smart Meter?

Das Einsparpotential ist je nach Verbraucher individuell. Es kommt auf die installierten Verbrauchsgeräte und das jeweilige Nutzerverhalten an. Die Möglichkeit seinen eigenen Stromverbrauch visualisieren zu können (per Smartphone, PC, ...), schafft Transparenz. Verbraucher sensibilisieren sich dafür, Ihren Verbrauch zu reduzieren oder gezielt zu steuern, Stromfresser ausfindig zu machen um diese ggf. durch neue, verbrauchsärmere Geräte zu ersetzen um somit langfristig Kosten und Ressourcen zu sparen.

Wird ein intelligentes Messsystem beim Neubau verbaut?

Nein, bei einem Neubau wird eine moderne Messeinrichtung verbaut, da der durchschnittliche Verbrauch von drei Jahren noch nicht ermittelt werden konnte.

Was ist, wenn noch keine drei Verbrauchsjahre für die Durchschnittswertbildung vorliegen?

Sollten noch keine drei Verbrauchsjahre für die Durchschnittswertbildung vorliegen, so ist laut Messstellenbetriebsgesetz ein Jahresverbrauch von kleiner 2.000 kWh anzunehmen, was der kleinsten Verbrauchsfallgruppe entspricht. Ein intelligentes Messsystem kann in diesem Fall optional eingebaut werden, ist aber nicht verpflichtend.

Zeigen intelligente Messsysteme den Verbrauch meiner elektrischen Geräte einzeln an?

Nein, intelligente Messsysteme zeigen nur den gesamten Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte an.

Was messen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme?

Moderne Messeinrichtungen und Intelligente Messsysteme messen den Stromverbrauch aller jeweils angeschlossenen elektrischen Geräte.

Benötige ich für das intelligente Messsystem einen Internetzugang?

Nein, Sie benötigen keinen Internetzugang.

Kann ich anstelle eines intelligenten Messsystems auch eine moderne Messeinrichtung erhalten?

Der Gesetzgeber hat die Art der Messeinrichtung von bestimmten Kriterien, wie z. B. der Verbrauchshöhe, abhängig gemacht und entsprechend gesetzlich vorgegeben. Ein Wahlrecht seitens der Kundin oder des Kunden besteht leider nicht.

Der Einbau der neuen Messtechnik ist verbrauchsabhängig. Mein Verbrauch ist sehr stark schwankend. Wie wird ermittelt, ob ich eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalte?

Für die Entscheidung, ob Sie eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, wird als Berechnungsgrundlage der Jahres-Stromverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen und ein Mittelwert gebildet.

Was muss ich bei einem Einzug in eine Wohnung, in der ein intelligentes Messsystem verbaut wurde, beachten?

Beim Einzug müssen Sie sich wie gewohnt bei einem Stromlieferanten Ihrer Wahl anmelden und die aktuellen Zählerdaten übermitteln.

Muss ich mich als Privatperson oder Gewerbetreibenden selbst um den Zählerumbau kümmern?

Nein, die gesetzliche Umbaupflicht wird von den jeweils zuständigen Messstellenbetreibern wahrgenommen. Sie haben keine Verpflichtungen und müssen sich um nichts kümmern.

Werde ich über den geplanten Einbau der intelligenten Messsysteme (IMSys) bei mir zu Hause informiert?

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber informieren den Kunden mindestens drei Monate vor dem Umbau auf die digitale Messtechnik schriftlich. Zwei bis drei Wochen vor dem Wechsel werden wir uns erneut mit den Kunden in Verbindung setzen, um einen konkreten Termin zu vereinbaren.

Muss ich beim Einbau anwesend sein?

Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich, sofern die Zugänglichkeit zum Zählerschrank beziehungsweise Zählerplatz gewährleistet ist.

Wir sind für Sie erreichbar:

Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.