Anschluss für die Elektromobilität

Elektrofahrzeuge erfreuen sich steigender Beliebtheit, denn sie sind zeitgemäß, leise, effizient und umweltschonend. Und egal wo geladen wird, ob zuhause oder an öffentlichen Ladestationen, es soll schnell und unkompliziert funktionieren. Mit einer gesonderten Ladeeinrichtung zuhause lädt Ihr Elektrofahrzeug deutlich effizienter als an einer Haushaltssteckdose.

Ist der getrennte Zähler darüberhinaus steuerbar über einen Rundsteuerempfänger, kann es möglich sein, dass Sie bei Ihrem Stromlieferanten einen günstigeren Tarif erhalten. (Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Stromlieferanten.)

Hier haben wir für Sie alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Ladeinrichtung für Elektrofahrzeuge zusammengestellt.

Wichtiges auf einen Blick

  • Entsprechend der Niederspannungsanschlussverordnung ist der Anschluss von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge grundsätzlich vor Inbetriebnahme gegenüber dem Netzbetreiber anmeldepflichtig.
  • Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss anmelde- und zustimmungspflichtig.
  • Die Anmeldepflicht gilt unabhängig, ob sich die Ladeinrichtung im privaten oder öffentlichen Bereich befindet.
  • Auch für die Erweiterungen von bestehenden Anlagen besteht die Antragspflicht.
  • Die Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge ist durch den ausführenden Elektrofachbetrieb anzuzeigen.
Ladeleistung                           bis 12 kVA                               ab 12 kVA    
Mitwirkungspflichtanmeldepflichtig1anmelde- und zustimmungspflichtig1
Unterbrechbarkeitoptional3 steuerbarsteuerbar2 siehe VDE-AR-N-4100

1- Siehe Abschnitt Anmeldung von Ladeeinrichtungen 
2- Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mir einer Summen-Bemessungsleistung von > 12 kVA müssen gemäß der VDE-AR-N 4100 eine Möglichkeit zur Steuerung/Regelung,  eine intelligente zeitliche Steuerung oder Regeleinrichtungen  zur Netzintegration über eine Unterbrechbarkeit durch den  Netzbetreiber aufweisen. Für die Steuerbarkeit von Ladeeinrichtungen gemäß §14a EnWG ist eine getrennte Messeinrichtung und ein zusätzlicher 3-Punkt-Zählerplatz für den Rundsteuerempfänger vorzusehen.
3- Bei Ladeeinrichtungen mit einer Summen-Bemessungsleistung von < 12 kVA ist der Einbau einer getrennten Messeinrichtung und einer Steuer oder Regeleinrichtung (Rundsteuerempfänger) Voraussetzung, damit für die netzdienliche steuerbare Ladeeinrichtung ein vermindertes Netzentgelt nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Anspruch genommen werden kann.

Anmeldung von Ladeeinrichtungen

Ladeeinrichtungen bis 12 kVA:

Nach erfolgter Installation der Ladeeinrichtung meldet Ihr Elektrofachbetrieb die Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland an.

Bitte beachten Sie: Sofern die Summen-Bemessungsleistung der Ladeeinrichtung(en) 12 kVA je elektrischer Anlage überschreitet, ist nach dem Anmeldeprozess für Ladeeinrichtungen ab 12 kVA zu verfahren.

Ladeeinrichtungen ab 12 kVA:

Ihr Elektrofachbetrieb beantragt die Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland. Wir führen eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und informieren Sie schriftlich über das Ergebnis. Nach erfolgter Installation der Ladeeinrichtung meldet ihr Elektrofachbetrieb die Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland an.

Anmeldeprozess bei der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH

Grundsätzlich ist gemäß § 19 Absatz 2 NAV jede Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge anmeldepflichtig. Es gibt zwei unterschiedliche Anmeldeverfahren:

Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge < 12 KVA Gesamtleistung je elektrischer Anlage

Es ist keine Zustimmung des Netzbetreibers erforderlich.

Nach erfolgter Installation der Ladeeinrichtung meldet Ihr Elektrofachbetrieb die Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland an.

Bei der Anmeldung sind folgende Formulare einzureichen:

  • Lageplan
  • Übersichtsschaltplan

Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge > 12 KVA Gesamtleistung je elektrischer Anlage

Die Ladeeinrichtung ist seitens des Netzbetreibers genehmigungspflichtig. Ihr Elektrofachbetrieb beantragt die Ladeeinrichtung bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland. Bei der Beantragung sind folgende Formulare einzureichen:

  • Lageplan
  • Übersichtsschaltplan
     

Nach erfolgter Netzverträglichkeitsprüfung wird von den Stadtwerken Hameln Weserbergland GmbH das Ergebnis schriftlich dem Antragsteller mitgeteilt.
Die Anschlusszusage der Ladeeinrichtung durch die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH hat unabhängig des Installationsortes und ob Neu- oder Umbau eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Nach erfolgter Installation der Ladeeinrichtung meldet Ihr Elektrofachbetrieb die Inbetriebnahme bei den Stadtwerken Hameln Weserbergland an.

Wir sind für Sie erreichbar:

Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.