Befundprüfung Ihres Strom-, Gas- oder Wasserzählers

Eine Befundprüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit des Messgerätes darlegt, direkt oder über die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH bei der zuständigen Eichbehörde oder einer staatlich anerkannten Prüfstelle beantragt werden.

1. Zwei Optionen für die Beantragung.

Sie haben ein begründetes Interesse an der Messrichtigkeit Ihres Strom- oder Gasmessgerätes. Dann wenden Sie sich entweder direkt an die zuständige Eichbehörde bzw. eine staatlich anerkannte Prüfstelle oder an uns, die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH. Unser Service: Wir wickeln die gesamte Befundprüfung in Zusammenarbeit mit der Eichbehörde bzw. Prüfstelle für Sie ab. Sollten Sie lieber selbst aktiv werden möchten, finden Sie das Verzeichnis der staatlich anerkannten Prüfstellen auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) unter: http://www.agme.de/extranet/?rq_Layout=AGME#{3}.

2. Antrag auf Befundprüfung.

Benachrichtigen Sie uns unmittelbar, falls Sie den Antrag auf Prüfung bei einer Eichbehörde bzw. einer staatlich anerkannten Prüfstelle selbst stellen. Sie haben sich entschieden, den Antrag über uns zu stellen? Dann laden Sie hier das entsprechende Dokument herunter, füllen dieses vollständig aus und senden es an die dort angegebene Adresse.

3. Ablauf nach Auftragserteilung.

Nach Auftragserteilung tauscht die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH Ihr betreffendes Messgerät gegen ein anders aus. Das ausgebaute Messgerät wird zur eichrechtlichen Prüfung an eine anerkannte Prüfstelle weitergegeben und dort eingelagert. Ein Prüfschein dokumentiert die Befundprüfungsergebnisse. Der gesamte Ablauf – von der Beantragung bis zur Mitteilung der Prüfergebnisse – umfasst circa drei Monate.

4. Kosten der Befundprüfung.

Die Abwicklung der Befundprüfung beinhaltet den Zählerwechsel, die Befundprüfung sowie die Einlagerung des geprüften Messgerätes. Die Kosten dafür trägt die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH, falls die Befundprüfung negativ ausfällt. Das heißt, das geprüfte Messgerät überschreitet die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen. Im anderen Fall übernimmt der Antragsteller die Kosten. Die entsprechenden Preise finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragssteller der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH den Zugang zum Wechsel Ihres Messgerätes ermöglichen.

Wir sind für Sie erreichbar:

Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.