Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Die Bundesnetzagentur hat mit Ihrer Festlegung vom 27.11.2023 Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) festgelegt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Aktuelles_enwg/14a/start.html
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Ihre neue Anlage meldet ihr Elektroinstallateur über unser Netzportal für Sie bei uns an. Werden die Voraussetzungen nach §14a EnWG erfüllt, melden wir dies Ihrem Lieferanten. Der Lieferant gewährt Ihnen die reduzierten Netzentgelte, die Sie auf Ihrer Rechnungen finden.
Eine der wesentlichen Voraussetzungen ist die Steuerbarkeit Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung. Ihr Elektroinstallateur bestätigt uns dies im Zuge der Inbetriebnahmemeldung.
Es gelten unsere AGB über Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen.