Netzentgelte

 

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze (EO) vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgaben richten sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist und den vom Netzbetreiber im jeweiligen Konzessionsgebiet abgeschlossenen Konzessionsverträgen.

Anpassung der Entgelte - Öffentliche Abgaben

Falls der Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhöhte oder zusätzliche öffentliche Abgaben zu entrichten hat, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung über sein Netz stehen, erhöhen sich die Preise entsprechend. Gleiches gilt, wenn dem Netzbetreiber durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffernde zusätzliche finanzielle Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verteilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden. Die Preise werden entsprechend ermäßigt, falls die von dem Netzbetreiber zu zahlenden zusätzlichen öffentlichen Abgaben ermäßigt werden oder entfallen.

Nur zur Information: Theoretische Netzentgelte 2026 ohne Zuschuss

Die nachfolgenden Entgelte dienen ausschließlich zu Informationszwecken und zeigen die Entgelte für 2026, wenn es keinen Zuschuss zur anteiligen Finanzierung der Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in 2026 gegeben hätte. WICHTIG: Die zur Anwendung kommenden Entgelte entnehmen Sie bitte dem Preisblatt für 2026.

Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage

Zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage muss eine Mitteilung vom jeweiligen Unternehmen ausgefüllt und bis zum 31.03. des Folgejahres der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH vorliegen. Hierzu kann die folgende Vorlage heruntergeladen werden:

Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage
 

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH

Hinweis: Verwendung der Gasprognosetemperatur für die SLP-Allokation ab 1. Januar 2025:

Ab dem 01.01.2025 kommt im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sog. Gasprognosetemperatur (kurz: GPT) zum Einsatz, die in Kap. 3.5.3 des BDEW-Leitfadens "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" als Anlage zur KoV XII vom 22.03.2024 verankert ist. Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT werden von unserem Temperaturanbieter DTN netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für deren SLP-Allokationen zur Verfügung. 

 

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Hinweis: Abrechnung EEG-Anlagen

Aufgrund eines technischen Problems in unserem Abrechnungssystem kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Erstellung von Jahresabrechnungen für EEG-Anlagen. Wir arbeiten mit unserem Dienstleister intensiv an einer Lösung. Sobald das System wieder vollständig verfügbar ist, werden die Abrechnungen umgehend erstellt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 

So erreichen Sie uns:

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Website.