Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgaben richten sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist und den vom Netzbetreiber im jeweiligen Konzessionsgebiet abgeschlossenen Konzessionsverträgen.
Anpassung der Entgelte - Öffentliche Abgaben
Falls der Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhöhte oder zusätzliche öffentliche Abgaben zu entrichten hat, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung über sein Netz stehen, erhöhen sich die Preise entsprechend. Gleiches gilt, wenn dem Netzbetreiber durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffernde zusätzliche finanzielle Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verteilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden. Die Preise werden entsprechend ermäßigt, falls die von dem Netzbetreiber zu zahlenden zusätzlichen öffentlichen Abgaben ermäßigt werden oder entfallen.
Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV
- Referenzpreisblatt nach § 18 Abs. 2 StromNEV
Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage
Zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage muss eine Mitteilung vom jeweiligen Unternehmen ausgefüllt und bis zum 31.03. des Folgejahres der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH vorliegen. Hierzu kann die folgende Vorlage heruntergeladen werden:
Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage
Mehr-Mindermengenpreis
- Preise für Mehr-Mindermengen ab 2010
- Preise für Mehr-Mindermengen ab 2009
- Preise für Mehr-Mindermengen ab 2008
- Preise für Mehr-Mindermengen ab 2007
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH
Hinweis: Verwendung der Gasprognosetemperatur für die SLP-Allokation ab 1. Januar 2025:
Ab dem 01.01.2025 kommt im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH für SLP-Allokationen die Anwendung der sog. Gasprognosetemperatur (kurz: GPT) zum Einsatz, die in Kap. 3.5.3 des BDEW-Leitfadens "Abwicklung von Standardlastprofilen Gas" als Anlage zur KoV XII vom 22.03.2024 verankert ist. Die GPT berücksichtigt die in einem Netzgebiet relevanten meteorologischen Einflussgrößen (Prädikatoren) auf das Verbrauchsverhalten der SLP-Gaskunden. Die GPT werden von unserem Temperaturanbieter DTN netzbetreiberindividuell berechnet und den Netzbetreibern für deren SLP-Allokationen zur Verfügung.
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