Netzentgelte

 

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH

Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH kann gem. § 4 Abs. 3 ARegV jeweils zum 1. Januar eines Jahres eine Anpassung der Erlösobergrenze (EO) vornehmen. Die daraus resultierende Anpassung der Netzentgelte ist nach § 20 Abs. 1 EnWG zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr zu veröffentlichen. Sofern dieses noch nicht final möglich ist, sind die Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben werden (Indikation).

Konzessionsabgabe

Die Konzessionsabgaben richten sich nach der gültigen Konzessionsabgabenverordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist und den vom Netzbetreiber im jeweiligen Konzessionsgebiet abgeschlossenen Konzessionsverträgen.

Anpassung der Entgelte - Öffentliche Abgaben

Falls der Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhöhte oder zusätzliche öffentliche Abgaben zu entrichten hat, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung über sein Netz stehen, erhöhen sich die Preise entsprechend. Gleiches gilt, wenn dem Netzbetreiber durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffernde zusätzliche finanzielle Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verteilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden. Die Preise werden entsprechend ermäßigt, falls die von dem Netzbetreiber zu zahlenden zusätzlichen öffentlichen Abgaben ermäßigt werden oder entfallen.

Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV

  • Referenzpreisblatt nach § 18 Abs. 2 StromNEV

Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage

Zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage muss eine Mitteilung vom jeweiligen Unternehmen ausgefüllt und bis zum 31.03. des Folgejahres der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH vorliegen. Hierzu kann die folgende Vorlage heruntergeladen werden:

Mitteilung über selbstverbrauchte Strommengen zur Begrenzung der § 19 StromNEV-Umlage

Mehr-Mindermengenpreis

  • Preise für Mehr-Mindermengen ab 2010
  • Preise für Mehr-Mindermengen ab 2009
  • Preise für Mehr-Mindermengen ab 2008
  • Preise für Mehr-Mindermengen ab 2007

Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Gas der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH

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