Energy Sharing – gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

Mit dem sogenannten „Energy Sharing“ schafft § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen dafür, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu nutzen.

Dabei kann Strom aus einer EE-Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit weiteren Letztverbrauchern, innerhalb desselben Netzgebiets, geteilt werden.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Beim Energy Sharing wird der erzeugte Strom nicht nur selbst verbraucht oder ins öffentliche Netz eingespeist. Stattdessen kann der Anlagenbetreiber den Strom vertraglich weiteren Teilnehmern zur Verfügung stellen.

Die Lieferung erfolgt dabei über das öffentliche Stromnetz. Daher gelten bestimmte technische, mess- und energiewirtschaftliche Anforderungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Damit Energy Sharing möglich ist, müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  •  Die Stromerzeugung muss aus erneuerbaren Energien erfolgen.
  • Zwischen Anlagenbetreiber und Teilnehmern müssen entsprechende Verträge geschlossen werden.
  • Für die Verteilung der erzeugten Strommengen ist ein sogenannter Aufteilungsschlüssel erforderlich.
  • Sowohl die Erzeugungsanlage als auch die teilnehmenden Verbrauchsstellen benötigen eine viertelstundenscharfe Messung (intelligentes Meßsystem).
  • Die Nutzung erfolgt innerhalb bestimmter Netzgebiete gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Bitte beachten Sie:
Die Erzeugungsanlage deckt den Strombedarf der Teilnehmer nicht jederzeit vollständig ab. Für Zeiten ohne ausreichende Stromerzeugung ist weiterhin ein zusätzlicher Stromliefervertrag erforderlich.

Was bedeutet das für Anlagenbetreiber?

Anlagenbetreiber übernehmen im Rahmen des Energy Sharings Aufgaben, die über eine klassische Einspeisung hinausgehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • vertragliche Regelungen mit den Teilnehmern
  • die Organisation der Stromaufteilung
  • energiewirtschaftliche Marktprozesse
  • Abrechnung und Bilanzierung

In der Praxis erfolgt die Umsetzung häufig mit Unterstützung spezialisierter Energiedienstleister.

Welche Rolle hat der Netzbetreiber?

Als Netzbetreiber stellen wir die netzseitigen Voraussetzungen für die Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes sicher. Die konkrete Ausgestaltung des Energy-Sharing-Modells – insbesondere Verträge, Abrechnung, Bilanzierung und organisatorische Umsetzung, erfolgt durch den Anlagenbetreiber beziehungsweise beauftragte Dienstleister.

So erreichen Sie uns

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auch auf unserer Website.