Energy Sharing – gemeinschaftliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien
Mit dem sogenannten „Energy Sharing“ schafft § 42c Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen dafür, Strom aus erneuerbaren Energien gemeinschaftlich zu nutzen.
Dabei kann Strom aus einer EE-Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien mit weiteren Letztverbrauchern, innerhalb desselben Netzgebiets, geteilt werden.