Verbrauchsdaten für Energieausweise

Als Verkäufer oder Vermieter benötigen Sie einen Energieausweis, aus dem der Käufer oder Mieter den Energiebedarf des Objektes erkennen kann. Dabei ist zwischen bedarfsorientierten Energieausweis und dem verbrauchsorientierten Energieausweis zu unterscheiden.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise, einen verbrauchs- und einen bedarfsbasierten. Der Verbrauchsausweis legt die Energieverbrauchswerte der vergangenen Jahre zugrunde, die allerdings stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Der Bedarfsausweis hingegen berechnet den Energiebedarf eines Hauses unabhängig vom Nutzerverhalten, indem ein Energieberater vor Ort detailliert den Zustand der Bausubstanz und der Heizungsanlage bewertet. Der Eigentümer kann in der Regel wählen, welchen er bevorzugt. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen: Bei unsanierten Gebäuden mit bis zu vier Wohnungen und einem vor dem 1.11.1977 gestellten Bauantrag ist der Bedarfsausweis Pflicht. Auch ist nur der Bedarfsausweis möglich, wenn keine Verbrauchsdaten zu dem Gebäude vorliegen.

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH stellt die benötigten Energieverbräuche für einen verbrauchsorientierten Energieausweis – soweit diese vorliegen – zur Verfügung. Die Bereitstellung ist auf das Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH begrenzt.

Auftragserteilung

Wir benötigen für die Zusammenstellung der uns vorliegenden Verbrauchsdaten von Ihnen einen Auftrag. Ansprechpartner und ein entsprechendes Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.

Wir sind für Sie erreichbar:

Viele hilfreiche Online-Service-Angebote finden Sie auch hier auf unserer Seite.

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.